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Die Berufshaftpflicht für Beratende Ingenieure ist eine wichtige Absicherung für diese Berufsgruppe

Gehen Beratende Ingenieure ihrer Tätigkeit nach, dann haben sie engen Kontakt mit ihren Kunden und Auftraggebern und stehen ihnen in der Ausführung ihrer Arbeit mit Rat und Tat zur Seite. Dabei geht es sowohl um den Umgang mit sehr sensiblen Daten wie auch um die Einhaltung eines Budgets, das für die Aufgabenstellung zur Verfügung steht. Weiterhin muss ein Beratender Ingenieur auch die Planungen und Leistungen einhalten, die er zusagt. Das bedeutet, dass Beratende Ingenieure innerhalb ihrer Berufsausübung eine hohe Verantwortung übernehmen und damit viele Risiken selbst verantworten müssen. Die sorgfältige und gewissenhafte Ausführung der Arbeiten hat damit für Beratende Ingenieure eine sehr hohe Priorität. Allerdings kann es auch bei sorgfältigster Aufgabenausführung der Fall sein, dass sich innerhalb der Planung, der Beratung oder auch bei Berechnungen Fehler einschleichen. Die Folge können dann mehr oder weniger hohe Sach- und Vermögensschäden oder sogar Personenschäden sein. Ein Beratender Ingenieur muss sich gegen solche Risiken absichern und kann deshalb mit der Berufshaftpflicht für Beratende Ingenieure diese Risiken auffangen lassen.

Welche Leistungen erbringt die Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure?

Generell dient eine Berufshaftpflichtversicherung immer der finanziellen Absicherung gegen die finanziellen Risiken, die sich aus der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ergeben. Das kann – wie in diesem Fall – die Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure sein. Aber auch die Berufshaftpflicht für Architekten oder Ärzte sind geläufige Berufshaftpflichtversicherungen, die dringend notwendig für die betreffenden Personenkreise sind. Die Ausführung der Arbeit als Beratender Ingenieur ist immer mit hohen Risiken verknüpft. Dabei kann es bei einem unterlaufenen Fehler durchaus sein, dass ein Beratender Ingenieur für die Schäden, die aus diesem Fehler resultieren, in die Haftung genommen wird. Im schlimmsten Falle kann eine solche Haftung den Beratenden Ingenieur in den finanziellen Ruin stürzen, wenn beispielsweise aufgrund eines resultierenden Personenschadens hohe Schadenersatzforderungen oder auch dauerhaft Rentenzahlungen an eine geschädigte Person geleistet werden müssen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure tritt in solchen Schadenfällen ein, prüft zunächst die Berechtigung der Ansprüche und leistet für den Beratenden Ingenieur an die Geschädigten, sofern die Haftungsfrage geklärt ist.

Was beinhaltet die Berufshaftpflicht für Beratende Ingenieure an Leistungen?

Enthalten ist die Büro- und Betriebshaftpflicht, denn in Ausübung seiner Tätigkeit können für den Beratenden Ingenieur auch Risiken aus dem Betrieb eines Planungsbüros entstehen, wenn beispielsweise Mietsachschäden im angemieteten Büro auftreten. Dazu gewährt die Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure einen Schutz für Vermögens- und Sach- sowie Personenschäden, denn trotz sorgfältiger Planungen können im beruflichen Alltag dem Beratenden Ingenieur Fehler unterlaufen, die für einen Kunden oder Auftraggeber finanzielle Schäden oder sogar Personenschäden nach sich ziehen. Auch hier leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Beratenden Ingenieure, die dann die oftmals langwierigen Prozesse in jeder Phase begleitet und im Schadenfalle für den Beratenden Ingenieur leistet, sofern diesem Fehler in der Ausübung seiner Arbeit unterlaufen, die finanzielle Forderungen der Geschädigten nach sich ziehen.
Ein Beratender Ingenieur kann die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure im Hinblick auf die Versicherungssumme genau auf den eigenen Bedarf zuschneiden und gegebenenfalls auch Leistungserweiterungen innerhalb der Laufzeit der Versicherung einbinden, um so immer den optimalen Schutz zu genießen und die Risiken seiner Berufsausübung nicht allein finanziell tragen zu müssen.