Die Berufshaftpflichtversicherung für Bauträger
Die Haftpflichtversicherung für Bauträger wird auch häufig einfach als Bauträgerversicherung bezeichnet und ist eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Bauträger kann erweitert werden, wenn beispielsweise auch ein Einschluss des Planungs- und Bauleitungsrisikos umfassend abgedeckt werden soll. Als Fachmakler für das Baugewerbe konnten wir mit den Versicherern umfassende Leistungserweiterungen vereinbaren, so dass eine weitreichende Deckung gegeben ist.
Bei der Bauleistungsversicherung, die in der Vergangenheit auch häufig als Bauwesenversicherung oder einfach Bauversicherung bezeichnet wurde, handelt es sich um eine Versicherung, die den Bauherren vor den finanziellen Folgen wegen unvorhergesehener Beschädigung an der Neubauleistung schützt. Eingeschlossen sind hier Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder auch durch Sturm. Weiterhin gehören die allgemeinen Schäden, die sich aus Vandalismus oder unbekannte Eigenschaften, die der Baugrund aufweist, dazu Material- und Konstruktionsfehler und auch Fahrlässigkeit in den Leistungen der Versicherung enthalten. Über besondere Einschlüsse und Klauseln können auch Schäden am Bestand mitversichert werden. Weitere Einschlüsse sind die Feuerrohbauversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Definiert wird diese Versicherung als sogenannte Allgefahrenabsicherung, die sich auf das in der Entstehung befindliche Projekt innerhalb der Bauphase bezieht. Ausdrücklich nicht versichert sind innerhalb dieser Absicherung Schäden, die sich aus Feuer, also dem Brand und Blitzschlag, einer einwirkenden Explosion oder auch dem Anprall von bemannten sowie auch unbemannten Flugobjekten ergeben. Der Einschluss des Feuerrisikos kann oftmals im Rahmen der Feuerrohbauversicherung mit eingeschlossen werden und diese Absicherung wird dann nach der Beziehbarkeit des Objektes in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen.
Die Versicherung hat ihre Laufzeit im Allgemeinen über die ganze Laufzeit des Bauprojektes, wird aber in diesem Zusammenhang auf eine höchste Laufzeit von 12 beziehungsweise 24 Monaten seitens des Versicherungsunternehmens begrenzt.
Die Versicherung schützt den Handwerker und Bauunternehmer, da er erst nach einer kompletten Abnahme seiner Bauleistungen einen Anspruch auf die komplette Vergütung durch den Bauherrn hat. Findet eine Beschädigung des Objektes bzw. der Handwerksleistung vor der kompletten Fertigstellung bzw. Abnahme durch den Bauherren statt, ist der Bauunternehmer und Handwerker verpflichtet, den Schaden zu beseitigen und wird dann erst vom Bauherren bezahlt, wenn dies erfolgt ist.
Auch für die Bauherren ist diese Versicherung sehr wertvoll, denn im Falle eines auftretenden unabwendbaren Ereignisses und wenn der Bauunternehmer darauf resultierend einen Anspruch auf die Entgeltung seiner Leistungen hat, kann der Bauherr über die Bauleistungsversicherung eine Ersatzleistung erhalten. In solchen Fällen erfolgt im Regelfall eine Vereinbarung, dass eine Umlegung der Beiträge für die Bauleistungsversicherung auf den Bauunternehmer im Rahmen seiner Gewerke erfolgt.